
"Jung kauft Alt"
Förderung für Familien beim Kauf einer Bestandsimmobilie
Mit dem KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (KfW 308)“ werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützt, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen, selbst nutzen und anschließend energetisch sanieren.
Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit. Je nach Anzahl der Kinder können aktuell Kredite von bis zu 140.000 €, 160.000 € oder 180.000 € in Anspruch genommen werden.
Wer kann die Förderung erhalten?
Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Die erworbene Immobilie wird selbst bewohnt.
- Die Käufer besitzen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland.
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind maximal 90.000 €. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 €.
- Die geförderte Immobilie muss grundsätzlich die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
Welche Immobilien werden gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung einschließlich der Grundstückskosten.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für die Immobilie ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
Nach dem Erwerb muss die Immobilie energetisch saniert werden. Seit August 2026 wurde das Programm dabei flexibler: Die Sanierung kann nun auch über förderfähige Einzelmaßnahmen erfolgen. Für die Umsetzung besteht grundsätzlich ein Zeitraum von 54 Monaten nach der Förderzusage.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder:
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen. Eine Zinsbindung ist bis zu zehn Jahre möglich. Die jeweils geltenden Zinssätze werden von der KfW festgelegt und können sich ändern.
Wichtig: Förderung vor dem Immobilienkauf beantragen
Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt.
Besonders wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens bzw. vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.
Soll bereits vorher ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, sieht die KfW hierfür die Möglichkeit einer entsprechenden aufschiebenden Bedingung im Kaufvertrag vor.
Können auch die Sanierungskosten gefördert werden?
Der Kredit „Jung kauft Alt“ dient der Finanzierung des Kaufpreises einschließlich der Grundstückskosten. Die eigentlichen Sanierungskosten werden darüber nicht finanziert.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen können jedoch weitere Förderprogramme infrage kommen, beispielsweise der KfW-Kredit „Wohngebäude – Kredit (261)“ oder Förderungen für einzelne energetische Maßnahmen.
Weitere Informationen
Die Förderbedingungen und insbesondere die Zinssätze können sich ändern. Vor dem Immobilienkauf sollten daher immer die aktuell geltenden Voraussetzungen geprüft werden.
Aktuelle Informationen zu „Jung kauft Alt“ bei der KfW
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW.

